AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Traktoren zwischen der Traktorvermietung Oldtimertraktortouren.de | Nadine Lausmann, im Folgenden „Vermieter“ genannt, und dem Mieter.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand und Nutzungszweck
2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter Traktoren ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszweck zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere private Ausflugsfahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen.
2.2 Jegliche kommerzielle Nutzung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
3. Vertragsabschluss und Buchung
3.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
3.2 Die Buchung kann persönlich, telefonisch oder über die Webseite des Vermieters erfolgen. Eine Buchung gilt erst mit Bestätigung durch den Vermieter in Textform als verbindlich.
3.3 Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
4. Mietbedingungen
4.1 Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis – mindestens der Klasse B oder der früheren Klasse 3 – sein und über aktuelle Fahrerfahrung mit Schaltgetrieben verfügen.
4.2 Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe des Traktors eine Sicherheit in Form einer Kaution von 150 EUR zu verlangen.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Traktor sorgfältig und entsprechend der Einweisung des Vermieters zu nutzen. Er darf das Fahrzeug nur den im Mietvertrag angegebenen und fahrberechtigten Personen überlassen.
5. Nutzung und Haftung
5.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ein von ihm zugelassener Fahrer schuldhaft verursacht. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, Verstößen gegen die Einweisung oder einer Nutzung entgegen dem vereinbarten Nutzungszweck.
5.2 Bei vom Mieter oder einem zugelassenen Fahrer verursachten Schäden am Mietfahrzeug ist die Haftung des Mieters je Schadensereignis auf eine Selbstbeteiligung von 300 EUR begrenzt. Die Begrenzung entfällt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, bei Überlassung an nicht berechtigte Fahrer sowie bei einer nicht genehmigten oder vertragswidrigen Nutzung, soweit der Pflichtverstoß für den Schaden ursächlich war.
5.3 Unfälle, Schäden, technische Störungen oder sonstige besondere Vorkommnisse sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat alles Zumutbare zur Aufklärung und Begrenzung des Schadens zu unternehmen und den Weisungen des Vermieters zu folgen. Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.
5.4 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
6. Stornierungen und Änderungen
6.1 Stornierungen sind bis zehn Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden 80 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Bei Nichterscheinen oder einem verspäteten Erscheinen von mehr als 20 Minuten besteht kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Mietzeit. Der Vermieter ist berechtigt, die Buchung als nicht wahrgenommen zu behandeln; in diesem Fall gilt Ziffer 6.1 Satz 2 und 3 entsprechend.
7. Fahrzeugausstattung und Überwachung
7.1 Die Traktoren sind mit GPS-Trackern ausgestattet, um Diebstahl und eine vertragswidrige Nutzung zu verhindern beziehungsweise aufzuklären. Hierbei können Standort- und Bewegungsdaten des Fahrzeugs verarbeitet werden.
7.2 Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters am Schutz und an der Wiederbeschaffung seiner Fahrzeuge sowie an der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Eine Auswertung erfolgt nur anlassbezogen. Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur technischen Bereitstellung des Systems, zur Schadenregulierung, zur Rechtsverfolgung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung unter www.oldtimertraktortouren.de/datenschutz.
8. Gutscheine
8.1 Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist ausschließlich für die im Angebot des Vermieters aufgeführten Leistungen einlösbar und nicht auf Dritte übertragbar.
9. Datenschutz
9.1 Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur, soweit dies zur Anbahnung und Abwicklung des Mietvertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
9.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters unter www.oldtimertraktortouren.de/datenschutz.
10. Schlechtwetterregelung
10.1 Bei anhaltendem Schlechtwetter, insbesondere Dauerregen oder Temperaturen unter 5 °C, kann der Mieter den Miettermin bis eine Stunde vor Beginn kostenfrei verschieben. Eine Absage oder Verschiebung aufgrund von Wetterbedingungen ist nur in Rücksprache mit dem Vermieter möglich.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Weißenhorn, den 01. August 2026